Steuern zahlen oder nicht – wie ist das mit dem Lottogewinn?
Samstagabend, die Ziehung der Lottozahlen ist vorbei und da sind sie: die sechs richtigen Zahlen. Auf dem eigenen Lottoschein. Mitsamt Superzahl. Auch ohne die genauen Quoten zu kennen, darf man sich jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach bereits auf einen Millionengewinn freuen.
Aber wie sieht es denn überhaupt mit den Steuern aus? Bekommt man den ganzen Gewinn ausgezahlt, darf man das ganze Geld behalten? Oder muss ein Teil davon gleich als Steuern an den Fiskus abgedrückt werden?
Der Lottogewinn als solcher ist steuerfrei
Die gute Nachricht gleich vorweg: auf den Lottogewinn müssen keine Steuern gezahlt werden. Man bekommt die gesamte Summe ausgezahlt und darf alles behalten – erstmal.
Anders sieht es schon aus, wenn ein Angehöriger oder guter Freund den Millionengewinn abräumt und einen an seinem Glück teilhaben lassen will. In dem Fall wird die klassische Schenkungssteuer fällig. Wer mit anderen in einer Tippgemeinschaft spielt, sollte daher auch immer darauf achten, dass dies auch so auf dem Schein vermerkt ist, denn nur wer das im Zweifelsfall auch glaubhaft nachweisen kann, kommt ohne Steuerzahlung davon.
Die Begründung dafür, dass ein Lottogewinn nicht versteuert werden muss, liegt übrigens darin, dass man ihn quasi fürs Nichtstun bekommt.
Die Vermögenssteuer in Deutschland wurde im Jahr 1997 abgeschafft, besteuern könnte man den Lottogewinn also nur noch als Einkommen. Genau als das wird der Gewinn jedoch nicht gezählt, denn Einkommen definiert sich dadurch, dass man eine Leistung erbringt, für die man im Gegenzug Geld erhält. Das Ausfüllen eines Lottoscheins wird nicht als Leistung betrachtet, dementsprechend stellt der Gewinn kein Einkommen dar und bleibt steuerfrei.
Anders sieht es da schon mit Gewinnen in Quizshows oder ähnlichem aus, dort muss der Kandidat aktiv etwas tun, hat sich seinen Gewinn am Ende also genaugenommen erarbeitet, somit zählt er als Einkommen und wird versteuert.
Familie und Freunden mit dem Gewinn etwas Gutes tun – Vorsicht, die Schenkungssteuer lauert
Viele Menschen wollen nahe Verwandte oder gute Freunde an ihrem Gewinn teilhaben lassen und ihnen etwas von dem gewonnenen Geld schenken. Man sollte sich jedoch aus steuerlichen Gründen genau informieren, wem man welche Summen zukommen lässt.
Wie bereits erwähnt, muss auf Schenkungen die übliche Schenkungssteuer gezahlt werden. Jedoch gibt es Freibeträge, die es erlauben, dem Ehegatten oder Lebenspartner steuerfrei bis zu einer halben Million Euro zu schenken, Kinder dürfen bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten und Großeltern dürfen ihren Enkeln bis zu 200.000 Euro steuerfrei zukommen lassen. Für alle anderen engeren Verwandtschaftsverhältnisse wie Schenkungen von Kindern oder Enkeln an Eltern oder Großeltern, unter Geschwistern oder an Nichten, Neffen, Onkel oder Tanten gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Die Freibeträge werden jeweils 10 Jahre lang aufaddiert, nach 10 Jahren geht der Zähler wieder auf Null und die Freibeträge dürfen erneut ausgeschöpft werden.
Erträge aus Lottogewinnen müssen versteuert werden
Ist das Geld aus dem Gewinn einmal da, zählt es als ganz normales Kapital und muss wie solches versteuert werden.
Wer das Geld aus einem Lottogewinn also anlegt und daraus Gewinne, Zinsen oder sonstige Einnahmen erzielt, muss diese Einnahmen im Rahmen der Einkommenssteuer versteuern.
Dabei ist es gleich, ob der Lottogewinner das Geld nur auf einem Konto liegen lässt und die Zinsen einstreicht, ob er mit Aktien spekuliert oder ein Tagesgeldkonto einrichtet oder ob er in Immobilien investiert und diese vermietet.
Wirft das gewonnene Geld in irgendeiner Form Gewinn ab, muss dieser versteuert werden.
Zusätzlich fällt noch die sogenannte Abgeltungssteuer an, zum Beispiel in Form einer Kapitalertragssteuer.
Ist also der Lottogewinn als solches erst einmal steuerfrei, sollte der Gewinner einer höheren Summe trotzdem recht bald den Weg zu einem Steuerberater antreten und sich dort eingehend über alles informieren lassen, was mit der Versteuerung seines Gewinns zu tun hat.